Aus dem Artikel 13 der Kirchenordnung der EKHN:
1 Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde nach Schrift und Bekenntnis sowie der auf ihnen beruhenden kirchlichen Ordnung und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. 2 Er hat darauf zu achten, dass in der Kirchengemeinde das Wort Gottes lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. 3 Er soll die Sendung der Gemeinde in die Welt ernst nehmen und auch die Gemeindemitglieder dazu anhalten. 4 Geeignete Gemeindemitglieder soll er zur Mitarbeit ermuntern und vorhandene Gaben in der Kirchengemeinde wirksam werden lassen. 5 Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde nach außen.
Tilman Ganzhorn
Diplom-Mathematiker, umgemeindet in die Hoffnungsgemeinde
Juliane Greiner
Ergotherapeutin in Ausbildung, Bahnhofsviertel
Ursula Hermann
Filialleiterin, umgemeindet in die Hoffnungsgemeinde
Dr. Thomas Ludwig
Diplom-Kaufmann, Westend
Dr. Lydia Schilchegger
Ärztin, umgemeindet in die Hoffnungsgemeinde
Doris Schwerdtfeger
Bankangestellte i.R., umgemeindet in die Hoffnungsgemeinde
Sorel Seudieu
Regulatory Managerin, umgemeindet in die Hoffnungsgemeinde
Pfarrer
Andreas Klein
(Pfarramt Hafenstraße)
Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes
Hafenstraße 7
60327 Frankfurt am Main
069 - 84 77 68 98
Pfarrerin
Dr. Annegreth Schilling
(Pfarramt Brentanostraße)
Brentanostraße 23
60325 Frankfurt am Main
069 - 97 69 37 43
a.schilling@ev-hoffnungsgemeinde.de