Kirchenvorstand
Aus dem Artikel 13 der Kirchenordnung der EKHN:
1 Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde nach Schrift und Bekenntnis sowie der auf ihnen beruhenden kirchlichen Ordnung und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. 2 Er hat darauf zu achten, dass in der Kirchengemeinde das Wort Gottes lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. 3 Er soll die Sendung der Gemeinde in die Welt ernst nehmen und auch die Gemeindemitglieder dazu anhalten. 4 Geeignete Gemeindemitglieder soll er zur Mitarbeit ermuntern und vorhandene Gaben in der Kirchengemeinde wirksam werden lassen. 5 Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde nach außen.
Dr. Friedhelm Kirmeier
Vorsitzender des KV
Apotheker i.R., Gutleutviertel